Rechenblitz

Rechenblitz · Arbeitszeit & Urlaub

Überstundenrechner

Aus deiner vertraglichen und deiner tatsächlichen Arbeitszeit ergeben sich die Überstunden – hier auch gleich, was sie wert sind und wie viele freie Tage das wären.

laut Vertrag, z. B. 40 oder 38:30
z. B. 46:30 oder 46,5

Vergütung (optional)

Stundenlohn wird daraus berechnet
laut Vertrag/Tarif, gesetzlich keiner vorgeschrieben
Überstunden
–

Zuletzt geprüft: 29. September 2026

So rechnet der Überstundenrechner

Du gibst deine vertragliche Arbeitszeit und die tatsächlich gearbeiteten Stunden für eine Woche oder einen Monat ein. Die Differenz sind deine Überstunden (oder Minusstunden). Optional berechnet der Rechner, was die Überstunden wert sind – mit deinem Stundenlohn oder aus deinem Monatsgehalt – und wie viele freie Tage sie als Freizeitausgleich ergeben.

40 Stunden Soll, 46:30 Stunden gearbeitet, 18,50 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag:

6,5 Überstunden × 18,50 € = 120,25 € + 25 % Zuschlag 30,06 € = 150,31 € brutto – oder 0,81 freie Tage bei 8 Stunden pro Tag.

Überstunden oder Mehrarbeit?

Im Alltag wird beides gleich verwendet. Genau genommen sind Überstunden die Stunden über deiner vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit die Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG). Für Teilzeitkräfte ist das wichtig: Sie leisten schon Überstunden, bevor sie auf 8 Stunden am Tag kommen.

Freizeitausgleich statt Geld

Viele Arbeitgeber gleichen Überstunden über ein Arbeitszeitkonto mit freien Tagen aus. Ob du Geld oder Freizeit bekommst, regelt dein Vertrag. Endet das Arbeitsverhältnis, müssen noch offene Plusstunden in der Regel ausbezahlt werden.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Überstunden?
Tatsächlich gearbeitete Stunden minus vertragliche Soll-Stunden im selben Zeitraum. Wer 40 Stunden Soll hat und 46,5 Stunden arbeitet, hat 6,5 Überstunden.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Ein Zuschlag steht dir nur zu, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht. Üblich sind 25 %, bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oft mehr.
Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Angeordnete oder geduldete Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden – in Geld oder als Freizeitausgleich (§ 612 BGB). Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn klar ist, wie viele Stunden gemeint sind, und entfallen bei Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze häufig.
Wie rechne ich aus dem Monatsgehalt den Stundenlohn aus?
Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 3.200 € und 40 Stunden: 3.200 ÷ 173,3 = 18,46 € pro Stunde. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate.
Muss ich Überstunden beweisen?
Im Streitfall ja: Du musst darlegen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast und dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet waren (BAG, Urteil vom 4.5.2022, 5 AZR 359/21). Notiere deine Zeiten deshalb täglich – z. B. mit dem Arbeitszeitrechner.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder dein Arbeitsvertrag abweichende Regeln enthalten.

Passende Rechner