So rechnet der Überstundenrechner
Du gibst deine vertragliche Arbeitszeit und die tatsächlich gearbeiteten Stunden für eine Woche oder einen Monat ein. Die Differenz sind deine Überstunden (oder Minusstunden). Optional berechnet der Rechner, was die Überstunden wert sind – mit deinem Stundenlohn oder aus deinem Monatsgehalt – und wie viele freie Tage sie als Freizeitausgleich ergeben.
40 Stunden Soll, 46:30 Stunden gearbeitet, 18,50 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag:
6,5 Überstunden × 18,50 € = 120,25 € + 25 % Zuschlag 30,06 € = 150,31 € brutto – oder 0,81 freie Tage bei 8 Stunden pro Tag.
Überstunden oder Mehrarbeit?
Im Alltag wird beides gleich verwendet. Genau genommen sind Überstunden die Stunden über deiner vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit die Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG). Für Teilzeitkräfte ist das wichtig: Sie leisten schon Überstunden, bevor sie auf 8 Stunden am Tag kommen.
Freizeitausgleich statt Geld
Viele Arbeitgeber gleichen Überstunden über ein Arbeitszeitkonto mit freien Tagen aus. Ob du Geld oder Freizeit bekommst, regelt dein Vertrag. Endet das Arbeitsverhältnis, müssen noch offene Plusstunden in der Regel ausbezahlt werden.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Überstunden?
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Wie rechne ich aus dem Monatsgehalt den Stundenlohn aus?
Muss ich Überstunden beweisen?
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 612 BGB – Vergütung
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21
Alle Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder dein Arbeitsvertrag abweichende Regeln enthalten.