So rechnet der Urlaubsersatzleistungs-Rechner
Maßgeblich ist das Urlaubsjahr, in dem das Dienstverhältnis endet – das Kalenderjahr oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, das Arbeitsjahr ab Eintritt. Für dieses Jahr wird der Urlaub genau nach Kalendertagen aliquotiert. Davon wird der schon verbrauchte Urlaub abgezogen; offener Urlaub aus Vorjahren kommt voll dazu.
5-Tage-Woche, 25 Tage Jahresurlaub, Urlaubsjahr = Kalenderjahr, Ende am 30. Juni, 5 Tage schon verbraucht:
25 × 181 ÷ 365 = 12,40 Tage − 5 Tage = 7,40 offene Tage. Bei 2.800 € brutto und 14 Bezügen: 2.800 × 14/12 ÷ 22 = 148,48 € pro Tag → rund 1.098 € brutto.
Beendigungsart ist entscheidend
| Beendigung | Urlaubsersatzleistung |
|---|---|
| Kündigung (beide Seiten), einvernehmlich, Fristablauf, berechtigter Austritt | ja, aliquot |
| Verschuldete Entlassung | ja, aliquot; zu viel Verbrauchtes muss ersetzt werden |
| Unberechtigter vorzeitiger Austritt | nach EuGH C-233/20 zumindest für den Mindesturlaub von 4 Wochen |
Kollektivverträge können günstigere Regeln enthalten. Für den Zeitpunkt des Endes hilft der Kündigungsfrist-Rechner.
Häufige Fragen
Was ist die Urlaubsersatzleistung?
Wie wird der aliquote Urlaub berechnet?
Was passiert, wenn ich schon mehr Urlaub verbraucht habe?
Wie hoch ist der Betrag pro Urlaubstag?
Wann verjährt der Urlaub?
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Urlaubsgesetz (UrlG) – RIS
- Arbeiterkammer: Urlaubsersatzleistung
- EuGH, Urteil vom 25.11.2021 – C-233/20 (job-medium)
Alle Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder dein Arbeitsvertrag abweichende Regeln enthalten.